In der Zeit vom 22. Februar bis 14. März 2010 werden auf allen Linien im Betriebsgebiet der VER Fahrgastbefragungen durchgeführt, die insbesondere zur Ermittlung der Anteile der Freifahrtberechtigten nach dem Schwerbehindertengesetz und der fremdgenutzten Fahrausweise (Übersteiger) dienen.
Warum Schwerbehindertenerfassung? Öffentliche Nahverkehrsbetriebe sind verpflichtet, Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen auf allen Nahverkehrslinien kostenlos zu befördern. Die den Verkehrsbetrieben dadurch entstehenden Einnahmeverluste werden vom Land NRW erstattet. In vier über das Jahr verteilten Erhebungsperioden werden auf ausgewählten Linienfahrten einer jeden Linie die Anzahl der Schwerbehinderten und der „sonstigen Fahrgäste“ erfasst.
Warum Fremdnutzererfassung?
Im Rahmen des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) werden auf den Linien der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr auch Fahrausweise anderer VRR-Verkehrsunternehmen anerkannt. Der Einnahmenaufteilungsvertrag für den VRR sieht vor, dass die VER – wie auch die übrigen Unternehmen im VRR – hierfür Ausgleichsbeträge für Übersteiger/Fremdnutzer erhalten. Deshalb muss über entsprechende Erhebungen auf den Linien festgestellt werden, welche Unternehmen die dort auftretenden entgeltlichen Fahrausweise verkauft haben.